Amtsgericht Homburg

Amtsgericht Homburg
Zweibrücker Str. 24
66424 Homburg
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Telefon Zentrale / Wachtmeisterei: (06841) 9228 - 0

Aktuell geänderte Öffnungszeiten:

Soweit Sie nicht vom Gericht geladen wurden, wird dringend um vorherige, telefonische Terminabsprache gebeten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Die nächsten 3 Zwangsversteigerungen (8 insgesamt)

  • Zweifamilienhaus

    Zweifamilienhaus
    Blieskastel

    Verkehrswert in €: 235.000,00

  • Einfamilienhaus

    Einfamilienhaus
    Blieskastel

    Verkehrswert in €: 248.000,00

  • Dreifamilienhaus

    Mehrfamilienhaus
    Homburg

    Verkehrswert in €: 420.000,00

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!


Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf das folgende, vom Gericht angegebene Konto:

Postbank Saarbrücken
IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68
SWIFT-BIC: PBNKDEFFXXX

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.

Lage und Anfahrt zum Amtsgericht

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